Rechtsprechung
LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streit um die Verletzung eines Arzneimittelpatents: Voraussetzungen einer Beschränkung des Einsichtsrechts des Patentverletzten in ein Besichtigungsgutachten mit Auskunftsteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10
b) Bei alledem darf unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs nicht übersehen werden, dass im vorliegenden selbstständigen Beweisverfahren nicht über den Streitstoff eines etwaigen Hauptsacheverfahrens und insbesondere nicht darüber entschieden wird, ob und bejahendenfalls welche Tatsachen dem Patentinhaber dort vorenthalten bleiben (…vgl. dazu Bornkamm, in: Festschr.f. Ullmann, 2006, S. 893ff.; zur Problematik generell BVerfGE 101, 106 = NJW 2000, 1175; BVerfGE 115, 203) (…BGH a.a.O. Tz. 32 a.E.) .Dabei würde sich die Kammer an einer entsprechenden Interessenabwägung auch nicht durch die oben zitierten Ausführungen des Bundesgerichtshofes in Tz. 32 a.E. (oben 1 b) gehindert sehen, da im vorliegenden Fall die in der ersten der angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2000, 1175) geforderte ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs gegeben ist.
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Auszug aus LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10
Dabei handelt es sich um betriebsbezogenes technisches und kaufmännisches Wissen im weitesten Sinne (vgl. BVerfGE 115, 205 Rdnr. 87 = NVwZ 2006, 1041 = MMR 2006, 375), das allenfalls einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (…vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbewerbsR, 27. Aufl., § 17 UWG Rdnrn. 4ff.), an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes (wirtschaftliches) Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 353 - Präzisionsmessgeräte, m.w. Nachw.). - BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08
Lichtbogenschnürung
Auszug aus LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10
Geschützt wird der Berechtigte gegen die Weitergabe von Informationen in jeglicher Form über alle im Zusammenhang mit der Besichtigung einer Sache oder eines Verfahrens zugänglichen oder wahrnehmbaren betrieblichen Gegenstände (z.B. Maschinen oder andere Vorrichtungen inklusive der mit ihnen gegebenenfalls ausgeführten Verfahren, Modelle, Verhältnisse, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, Inhalte oder Daten) oder Urkundeninhalte, die, unmittelbar oder mittelbar, Erkenntnisse über den Gegenstand eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses vermitteln können (BGH GRUR 2010, 318, 320 Tz. 17 - Lichtbogenschnürung). - BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00
Klinik mit Belegärzten
Auszug aus LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10
Dabei handelt es sich um betriebsbezogenes technisches und kaufmännisches Wissen im weitesten Sinne (…vgl. BVerfGE 115, 205 Rdnr. 87 = NVwZ 2006, 1041 = MMR 2006, 375), das allenfalls einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann (…vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbewerbsR, 27. Aufl., § 17 UWG Rdnrn. 4ff.), an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes (wirtschaftliches) Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 353 - Präzisionsmessgeräte, m.w. Nachw.). - LG München I, 20.10.2010 - 21 O 7563/10
Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines patentrechtlichen …
Auszug aus LG München I, 01.12.2010 - 21 OH 7432/10
Die Kammer hat am 28.4.2010 einen Beweissicherungsbeschluss im vorliegenden und eine Duldungsverfügung im parallelen Verfahren 21 O 7563/10 erlassen.
- LG München I, 20.10.2010 - 21 O 7563/10
Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines patentrechtlichen …
Am 28.04.2010 erließ die Kammer antragsgemäß eine einstweilige Verfügung, in der zur Sicherung der Grundlagen für das parallele selbstständige Beweisverfahren, Az. 21 OH 7432/10, und das dort zu erholende Sachverständigengutachten angeordnet wurde, dass die Antragsgegnerin dem Sachverständigen folgende Unterlagen hinsichtlich sämtlicher von ihr hergestellter Chargen von Arzneimitteln, insbesondere der Produkt-Chargen-Nr. ... der Antragstellerin sowie der internen Batch-Nr. ... der Antragsgegnerin, an ihrem Firmensitz in Tittmoning zugänglich zu machen und die Einsichtnahme in diese Unterlagen zu ermöglichen, d.h. insbesondere den genauen Aufbewahrungsort der Unterlagen auf dem Firmengelände zu benennen und Zugangshindernisse, wie z.B. einen Passwortschutz bei elektronischen Daten, zu beseitigen hatte:.Die Antragsgegnerin wendet ein, es habe kein Verfügungsanspruch bestanden, da das parallele selbstständige Beweisverfahren, Az. 21 OH 7432/10, unzulässig gewesen sei.
37 aa) Das Bestehen eines materiell-rechtlichen Besichtigungsanspruchs als Verfügungsanspruch gemäß § 140 Abs. 3, Abs. 4 PatG in Verbindung mit §§ 809, 811 BGB kann nicht deswegen verneint werden, weil nach Auffassung der Antragsgegnerin die im parallelen selbstständigen Beweisverfahren, Az. 21 OH 7432/10, getroffene Beweisanordnung einen unzulässigen Inhalt haben soll.